Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Firma Soundstation Freiburg (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden über den Verleih und Verkauf von Veranstaltungstechnik sowie die Durchführung von Veranstaltungen abgeschlossen werden.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich von der Firma Soundstation Freiburg zugestimmt. Des weiteren werden die AGB des Auftraggebers nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Firma Soundstation Freiburg diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Die AGB gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote der Firma Soundstation Freiburg sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Mieter den unveränderten, unterschriebenen Auftrag innerhalb der Angebotsfrist übermittelt und dieser von der Firma Soundstation Freiburg bestätigt wird. Alternativ kann ein Vertrag auch durch eine einfache Bestätigung per E-Mail, die Übergabe des Mietobjekts oder den Beginn der Serviceleistung geschlossen werden.

2.2 Konzepte, Pläne, Angebote, Skizzen und Materiallisten sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der Firma Soundstation Freiburg weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.

3. Mietgegenstand
3.1 Der Mietgegenstand ist die Lieferungen und weitere Leistungen, die auf der Auftragsbestätigung oder auf dem Lieferschein aufgeführten werden.

3.2 Die Firma Soundstation Freiburg hat das Recht, die aufgeführten Mietgegenstände durch funktionsgleiche oder auch bessere Geräte zu ersetzen.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die gemieteten Geräte pfleglich zu behandeln und nach Ablauf der Mietdauer in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.

3.4 Die Veranstaltungstechnik bleibt während der gesamten Mietdauer Eigentum des Anbieters. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Geräte Dritten zu überlassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich vertraglich vereinbart.

4. Mietzeit
4.1 Die Einheit zur Berechnung der Mietzeit sind volle Tage. Die Mindestmietzeit ist ein Tag. Der Tag der Bereitstellung oder der Anlieferung des Materials ist der Beginn der Mietzeit. Sie endet am Tag der Abholung oder der Rückgabe.

4.2 Sollte eine verspätete Rückgabe des gemieteten Materials erfolgen, so wird jeder verspätete Tag als ein voller Tag zur Berechnung nach der Preisliste der Firma Soundstation Freiburg behandelt. Dabei ist nicht relevant, ob das Material an diesen Tagen in Gebrauch war. Gewährte Rabatte auf den Mietzeitraum werden für diese Zusatztage nicht anerkannt.

4.3 Die Mietgebühr kann nicht durch eine frühere Rückgabe gemindert werden.

5. Mietgebühr
5.1 Sollte keine andere Vereinbarung bestehen, so verstehen sich alle Preise rein netto ab Lager der Firma Soundstation Freiburg.

5.2 Alle Mieten sind am Veranstaltungstag bzw. bei der Lieferung/ Abholung des Materials sofort fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde.

5.3 Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, so schuldet der Kunde mindestens den Fälligkeitszins in gesetzlicher Höhe. Weitere Verzugsschäden sowie Mahngebühren kann die Firma Soundstation Freiburg in eigenem Ermessen festlegen.

6. Transport
6.1 Der Transport der Mietgegenstände unterliegt, soweit nicht anders vereinbart, nicht der Firma Soundstation Freiburg.

6.2 Versand oder Transport der Mietgegenstände obliegen den Kosten und dem Risiko des Mieters. Auf Wunsch kann der Mieter auf eigene Kosten eine Transportversicherung abschließen.

6.3 Sollte die Firma Soundstation Freiburg den Transport übernehmen, so tritt der Gefahrenübergang ab Lager des Vermieters ein.

6.4 Bei einer Beauftragung der Firma Soundstation Freiburg für den Transport gelten die zurzeit gültigen Stundensätze der Firma Soundstation Freiburg. Fahrtzeit ist Arbeitszeit.

6.5 Mit der Übernahme der Geräte bestätigt der Mieter den vollständigen und einwandfreien Zustand des Materials und kann diesen bis zum Gefahrenübergang überprüfen. Sollte Zubehör benötigt werden oder angefordert worden sein, so wird dieses dazu gepackt.

6.6 Mängel, die nicht sofort erkennbar sind oder sich erst zu einem späteren Zeitpunkt zeigen, müssen der Firma Soundstation Freiburg umgehend angezeigt werden. Sollte dies nicht stattfinden, muss davon ausgegangen werden, dass die Mängel durch den Mieter entstanden sind.

6.7 Bei Abholung des gemieteten Materials muss der Mieter einen gültigen Personalausweis vorlegen.

7. Gebrauch der Mietgegenstände
7.1 Die von Soundstation Freiburg vermieteten Geräte und Materialien sind technisch aufwendig gefertigt und verlangen zwingend die Bedienung durch geschultes Fachpersonal. Der Mieter des Materials bestätigt, dass er oder ein von ihm Beauftragter mit den Mietgegenständen vertraut ist. Allen Anweisungen der Firma Soundstation Freiburg bezüglich Gebrauch, Wartung und Pflege der Mietgegenstände ist unbedingt Folge zu leisten.

7.2 Vom Mieter ist eine störungsfreie Stromversorgung zu garantieren, auch wenn das Mietmaterial von Personal der Firma Soundstation Freiburg betreut wird. Bei Störungen durch Stromschwankungen oder Stromausfällen haftet der Mieter voll.

7.3 Das Mietmaterial ist und bleibt Eigentum der Firma Soundstation Freiburg. Diese ist im Übrigen über den Einsatzort der Geräte zu informieren. Sollte eine Weitervermietung erfolgen, so ist dies nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Firma Soundstation Freiburg erlaubt.

7.4 Seriennummern, Aufkleber und Markierungen an den Geräten dürfen zu keiner Zeit entfernt, verdeckt oder beschädigt werden.

7.5 Die Firma Soundstation Freiburg darf zu jeder Zeit die Geräte überprüfen, was der Mieter immer ermöglichen muss.

7.6 Die Verpfändung oder der Verkauf des Mietmaterials ist untersagt. Bei Verlust des Mietmaterials ist die Firma Soundstation Freiburg unverzüglich zu informieren.

8. Haftung des Mieters
8.1 Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietzeit entstanden Schäden. (z.B.: Schäden durch Stromversorgung, Wasserschaden, Diebstahl, Witterungsschäden, Bedienungsschäden) Der Mieter haftet ebenfalls für zufällige Schäden wie z.B.: höhere Gewalt oder für Schäden von Dritten (z.B.: Gäste oder Mitarbeiter).

8.2 Bei Defekten an den Geräten wird die Reparatur in Rechnung gestellt, bei Totalschaden oder bei Verlust wird der Wiederbeschaffungspreis inklusive Nebenkosten dem Mieter berechnet.

8.3 Der Kunde ist verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen und das Einhalten von Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen für die Veranstaltung.

9. Haftung der Firma Soundstation Freiburg
9.1 Eine Haftung wegen Überschreitung der zulässigen Lautstärke wird durch die Firma Soundstation Freiburg ausgeschlossen.

9.2 Die Firma Soundstation Freiburg haftet nur bei nachgewiesenem Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bei verspäteter Leistung, sowie Sach- Personen- oder Vermögensschäden.

9.3 Leistungsstörungen und Geräteausfall befreien den Mieter nicht vom Vertrag und können nicht dazu verwendet werden, Zahlungen zurück zu halten oder zu verweigern.

9.4 Sämtliche Haftung wird ausgeschlossen bei Kopplung der Geräte mit Fremdequipment.

9.5 Eine Haftung der Firma Soundstation Freiburg für die Gesamtveranstaltung ist ausgeschlossen, so lange nicht ausdrücklich und schriftlich anderweitig vereinbart. Dies gilt auch, wenn eine Fachkraft oder ein Meister anwesend ist.

10. Gesetzliche Bestimmungen
10.1 Der Mieter hat sämtliche mögliche Genehmigungen, die für eine Veranstaltung notwendig sind, einzuholen.

10.2 Die Beauftragung von Serviceleistung der Firma Soundstation Freiburg beinhaltet nicht automatisch die Anwesenheit einer für die Veranstaltung zuständigen Fachkraft. Eine Fachkraft ist vom Veranstalter je nach Größe der Veranstaltung, gemäß Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung, zu buchen.

10.3 Der Mieter trägt die Verantwortung, dass sämtliche gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Dies gilt vor allem für die Versammlungsstättenverordnung, den Brandschutz, Bauabnahmen und alle anderen für eine Veranstaltung relevanten Vorschriften.

10.4 Einer Gefahrenanalyse ist – wenn nicht anders vereinbart – Aufgabe des Mieters.

11. Pflichten des Mieters
11.1 Bei Veranstaltungen mit der Buchung von Serviceleistungen der Firma Soundstation Freiburg, hat der Mieter folgende Pflichten:

11.2 Der Mieter hat den die problemlose Anlieferungszeit und nötige Parkplätze für die gesamte Zeit des Aufbaus, des Abbaus und der Veranstaltungszeit zur Verfügung zu stellen. Ausgelegte Parkgebühren der Firma Soundstation Freiburg übernimmt der Mieter, auch wenn diese in eigenem Ermessen der Firma Soundstation Freiburg bezahlt wurden.

11.3 Vom Mieter ist die Verpflegung des Personals während Auf-, Abbau- und Veranstaltungszeiten sicherzustellen. Hier gelten folgende Richtzeiten:
Bei Arbeitszeiten bis 7 Stunden: Getränke (Wasser, Cola ect.).
Bei Arbeitszeiten über 7 Stunden: Essen und Getränke.
Sollte dies nicht erfolgen oder möglich sein, berechnet die Firma Soundstation Freiburg eine Verpflegungspauschale von 23,-€ pro Person/Tag.

11.4 Der Mieter muss während der gesamten Mietzeit für die Sicherheit des Mietmaterials sorgen. Dies wird nicht vom Personal der Firma Soundstation Freiburg übernommen.

11.5 Der Mieter stellt einen Ansprechpartner für die gesamte Mietdauer, der weisungsbefugt ist.

11.6 Der Mieter übernimmt die Verantwortung für sämtliche der Firma Soundstation Freiburg zugesicherten Hänge- und Belastungspunkte.

12. Stornierung und Kündigung
12.1 Der Mieter hat die Möglichkeit, nach folgenden Bedingungen zu kündigen:

12.2 Schadensersatz wird in folgender Höhe im Falle einer Stornierung fällig:

– bis 6 Monate vor Mietbeginn 30% der vereinbarten Gesamtvergütung
– bis 3 Monate vor Mietbeginn 50% der vereinbarten Gesamtvergütung
– bis 1 Monat vor Mietbeginn 75% der vereinbarten Gesamtvergütung
– spätere Stornierung 100% der vereinbarten Gesamtvergütung

12.3 Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung bei der Firma Soundstation Freiburg.

12.4 Sollte der Mieter mit der Zahlung einer Rechnung aus diesem oder einem anderen Projekt in Rückstand geraten, sollten sich die finanziellen Verhältnisse des Mieters wesentlich verschlechtert haben, sollte der Mieter das Material vertragswidrig benutzt oder durch höhere Gewalt die Erbringung der Leistung der Firma Soundstation Freiburg nicht möglich sein, dann kann der Vertrag von der Firma Soundstation Freiburg jederzeit gekündigt werden.

13. Rückgabe des Materials
13.1 Das Material muss auf Kosten und Gefahr des Mieters zurückgebracht werden.

13.2 Die Mietsachen sind immer vollständig, sauber und in ordentlichen Zustand in die dafür vorgesehenen Cases zu verstauen.

13.3 Bei einer verspäteten Rückgabe, auch wenn dies nur einen Teil des Materials betrifft, wird jeder Tag als voller Miettag berechnet. Der Mieter trägt zusätzlich hierdurch entstanden Schaden in vollem Umfang.

13.4 Verzichtet der Mieter auf die Anwesenheit bei der Bestandsaufnahme der Rückgabe, so erkennt er die Bestandsaufnahme durch die Firma Soundstation Freiburg an.

13.5 Die Rücknahme der Materialien durch die Firma Soundstation Freiburg bestätigt nicht automatisch deren einwandfreien Zustand. Die Firma Soundstation Freiburg behält sich die eingehende Prüfung des Materials vor.

14. Regelungen zu Legitimation und Unterschlagung
14.1 Der Mieter garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit aller für die Anmietung erforderlichen Angaben Falsche, unvollständige oder unkorrekte Legitimationen, ob absichtlich oder unbeabsichtigt, sind nicht zulässig bei der Anmietung von Mietsachen der Firma Soundstation Freiburg. Bei Verstoß kann der Vermieter den Mietvertrag ohne Vorwarnung kündigen und Schadensersatz fordern. Es ist verboten, die Mietsache zu unterschlagen oder weiterzuverkaufen. Solche Handlungen gelten als Vertragsbruch, einschließlich zivil- und strafrechtlicher Verfahren gemäß deutschem Recht.

15. Zahlungsbedingungen

15.1 Der Kunde verpflichtet sich, die im Vertrag festgelegte Vergütung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu leisten.

15.2 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.

15.3 Der Anbieter ist berechtigt, vor Leistungserbringung eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Das Nichteinhalten der Zahlungspflichten kann zur Leistungsverweigerung führen.


Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der Soundstation Freiburg

1.   Allgemeines

Das Gewinnspiel wird von Soundstation Freiburg (Mittlere Straße 12, 79292 Pfaffenweiler) durchgeführt und auf deren offiziellen Social-Media-Plattform als Feed-Post oder Video („Beitrag“) bekannt gegeben. Social-Media-Plattformen umfassen insbesondere die Online-Dienste von Instagram, Facebook und gegebenenfalls weiteren Plattformen. Die Bekanntgabe des Gewinnspiels in weiteren Medienformen liegt im Ermessen der Soundstation Freiburg. Das Gewinnspiel endet zu dem im Beitrag definierten Zeitpunkt. Änderungen am Gewinnspiel werden auf denselben Medien veröffentlicht, auf denen der Beitrag veröffentlicht wurde. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

2.   Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Die Teilnahme erfolgt durch die Erfüllung sämtlicher im Beitrag genannter Voraussetzungen.

3.   Gewinn

Der zu gewinnende Preis wird im Beitrag spezifiziert und kann aus Sachpreisen oder Wertgutscheinen bestehen. Die Gewinner werden nach Gewinnspielende per Zufallsprinzip ermittelt und, sofern nicht anders angegeben, über die Social-Media-Plattform benachrichtigt, über die sie teilgenommen haben. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht, sobald der Gewinner auf die Benachrichtigung innerhalb von 7 Werktagen antwortet. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, behalten sich die Soundstation Freiburg das Recht vor, einen neuen Gewinner zu ermitteln. Gewinne werden anschließend per Post an die Gewinner versandt. Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen. Ansprüche auf bestimmte Eigenschaften des Gewinns, die nicht ausdrücklich im Beitrag genannt sind, bestehen nicht.

4.   Teilnahmeausschluss

Jede Person, die versucht, das Gewinnspiel durch technische Manipulationen oder andere unzulässige Mittel zu beeinflussen, wird vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Kommentare oder Nachrichten, die gegen die Richtlinien der genutzten Social-Media-Plattformen verstoßen, werden nach Kenntnisnahme ohne Vorwarnung entfernt. In solchen Fällen ist der betroffene Teilnehmer vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Sollte ein Beitrag eines bereits ausgelosten Gewinners entfernt werden, wird ein neuer Gewinner per Zufallsprinzip ermittelt.

5.   Änderungsvorbehalt

Die Soundstation Freiburg behalten sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit vorzeitig zu beenden oder zeitweise auszusetzen, ohne dass ein oder mehrere Gewinner ermittelt werden. Im Fall eines vorzeitigen Abbruchs besteht kein Anspruch auf den Gewinn.

6.   Rechtliche Regelungen

Das Gewinnspiel steht in keinem direkten Zusammenhang mit den Social-Media-Plattformen, auf denen es durchgeführt wird, und wird daher nicht von diesen gesponsert oder unterstützt. Die Betreiber der Social-Media-Plattformen wie Facebook und Instagram stehen nicht als Ansprechpartner für das Gewinnspiel zur Verfügung. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer die AGBs und Datenschutzbestimmungen der Soundstation Freiburg. Die Teilnehmer stimmen der Speicherung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch die Soundstation Freiburg zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels zu. Diese Einwilligung kann jederzeit per E-Mail an info@soundstation-freiburg.de widerrufen werden. Öffentliche Kommentare auf Social-Media-Plattformen bleiben bestehen und sind bis zur Löschung durch den Verfasser einsehbar.

 

 


Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Freiburg im Breisgau. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die
den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den
übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.